Unter Sperrgut fallen alle Artikel, die die Maße 120cm x 60cm x 60cm, ein Gewicht von 31,5kg oder ein Gurtmaß (=L + 2xB + 2xH) von 360cm überschreiten. Dazu gehören z. B. Artikel aus den Kategorien Rodel, Crashpad, Langlaufstöcke, Radanhänger...
Ein Hinweis auf den Sperrgutzuschlag befindet sich jeweils in der Artikelbeschreibung.