Wurde der Mangel erfolgreich durch eine Reparatur behoben, besteht allein aufgrund der durchgeführten Reparatur grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Sollte erneut ein Mangel auftreten, melde Dich bitte über unser Kontaktformular (https://www.bergzeit.at/contact) bei uns. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben selbstverständlich unberührt.