Wurde der Mangel erfolgreich durch eine Reparatur behoben, besteht allein aufgrund der durchgeführten Reparatur grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Sollte erneut ein Mangel auftreten, melde Dich bitte über unser Kontaktformular (https://www.bergzeit.at/contact) bei uns. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben selbstverständlich unberührt.
Ich habe einen reklamierten Artikel repariert erhalten. Ich möchte aber eine Erstattung, was nun? Drucken
Geändert am: Do, 24 Sep, 2026 um 11:22 VORMITTAGS
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